GENO Eigenkapitalplan
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Der GENO Eigenkapitalplan.
Ohne Bank und Basel.
Am Beginn des Eigenkapitalplans steht mit der Aufbauphase eine Leistung des Mitglieds zugunsten der Gemeinschaft. Durch die monatlichen und nach Unternehmensgröße gestaffelten Beiträge zum Eigenkapitalplan erwerben sich die Mitglieder einen Anspruch auf die Zuteilung des Mezzanine-Kapital (Beteiligungskapital). Die Mittel hierfür stammen aus den von den Mitgliedern angesammelten Geldern, insbesondere den Aufbau- und Tilgungsleistungen sowie von privaten Finanzinvestoren.
Eigenkapital macht Unternehmen unabhängiger von Krediten.
Mit dem GENO Eigenkapitalplan, der GENO Sofortbeteiligung, der GENO Sonderfinanzierung und der GENO Anlage hilft Ihnen GENO EQUITY eine solide Eigenkapitalbasis für Ihr Unternehmen aufzubauen.
Das verschafft Ihnen mehr finanzielle Handlungsfreiheit und eröffnet neue Gestaltungsspielräume.
In welcher Form kann der Eigenkapitalplan eingesetzt werden?
Das über den Eigenkapitalplan nach Zuteilung zur Verfügung gestellte Beteiligungskapital sollte insbesondere für langfristige Investitionen zur Erweiterung und Ingangsetzung, zur Förderung der innerbetrieblichen Innovationstätigkeit, für Forschung und Entwicklung, zur Stärkung der Eigenkapitalbasis und Sicherung der unternehmerischen Unabhängigkeit, zur Auftragsvorfinanzierung, zur Sicherung der unterjährigen Liquidität, zur Unternehmensnachfolge sowie zur Deckung außerplanmäßiger Aufwendungen eingesetzt werden.
Beteiligungen für Sanierungs– und Konsolidierungsansätze sowie Umfinanzierungen von Bankverbindlichkeiten sind dabei ausgeschlossen (siehe aber Sonderfinanzierungen).
Welche Beteiligungsgrößen sind möglich?
Diese sind abhängig vom Eigenkapitalplan und liegen zwischen € 500.000 und € 3.500.000. Durch Einbindung von öffentlichen und privaten Beteiligungsgesellschaften und Banken sowie weiteren Investoren sind auch höhere Gesamtengagements möglich.